Willkommen zurück beim Amateurfunk! Der Wiedereinstieg nach
Jahren ist ein großartiges Vorhaben, da sich das Hobby in den
letzten Jahren enorm weiterentwickelt hat – besonders im
Bereich der digitalen Betriebsarten und der Software. Die Zulassung zur
Teilnahme am Amateurfunkdienst (Rufzeichen) verfällt nicht,
solange man sie nicht explizit zurückgegeben hat oder sie von
der Bundesnetzagentur (BNetzA) widerrufen wurde. Meine alte Urkunde ist
unbegrenzt gültig, also weiterhin die Basis für einen
Neustart.